WAS ICH KANN
Unsere Büro bietet Ihnen ein Gesamtpaket zur Umsetzung Ihres Projekts oder bei Bedarf die benötigten Teilleistungen.
BAUHERRENBERATUNG
Schon vor dem eigentlichen Bau muss eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden. Wir unterstützen bei diesem komplexen Prozess und sehen uns als Ideengeber für die Realisierung individueller Vorstellungen und Bedürfnisse. Wir helfen Ihnen bei der Festlegung Ihrer Ziele.
BESTANDSAUFNAHME
Wir erkunden und dokumentieren den Ist-Zustand, machen Erhebung bei den Behörden und schaffen damit die Grundlage für eine ordentliche Planung. Dadurch werden „unvorhersehbare“ Kosten und Verzögerungen vermieden. Wir ermitteln, welche Maßnahmen notwendig sind und schaffen eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Die Rahmenbedingungen können definiert werden: Grenzen der vorhandenen Bausubstanz, Einschränkungen durch den Bebauungsplan, Auflagen durch Denkmalschutz, etc.
VORENTWUF
Es erfolgt eine Abklärung der Nutzung, der baurechtlichen, statischen und bauphysikalischen Situation. Auf Basis der vorab definierten Grundlagen erstellen wir einen grundsätzlichen Lösungsvorschlag, einschließlich der Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten. Wir fertigen zeichnerische Darstellungen (M1:200) an und geben einen Erläuterungsbericht und eine Kostenschätzung nach ÖNORM B 1801-1 (± 15% bei Neubauten und ± 20% bei Instandsetzungen) ab.
ENTWURF
Die Durcharbeitung des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen wird von uns vorgenommen. Wir machen zeichnerische Darstellungen des Gesamtentwurfes, welcher ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für weitere Teilleistungen dient. Normalerweise umfasst dies: Grundrisse, Ansichten, Schnitte (M 1:100), Objektbeschreibung mit Erläuterungen und Kostenberechnung nach ÖNORM B1801-1 (± 10% bei Neubauten und ± 15% bei Instandsetzungen).
EINREICHUNG
Ziel der Einreichplanung ist es, eine behördliche Baugenehmigung zu erwirken. Wir vervollständigen den Entwurf und erstellen die notwendigen Unterlagen für die erforderlichen Bewilligungen.
AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Wir erarbeiten alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen auf Basis des genehmigten Entwurfes unter Berücksichtigung der behördlichen Bewilligungen und der Beiträge der fachlich Beteiligten (Sonderfachleute). Der Maßstab beträgt 1:50, jedoch werden besondere Details im Bedarfsfall bis M 1:1 dargestellt.
KOSTENERMITTLUNG
Wir erfassen die Mengen und Massen als Grundlage für die Aufstellung der Leistungsverzeichnisse und beschreiben die Leistungen positionsweise nach Gewerken. Auf dieser Basis werden die Herstellungskosten nach ortsüblichen Preisen ermittelt. Wir führen eine Ausschreibung mit darauffolgender Angebotsprüfung durch und erstellen Vergabevorschläge.
BAUAUFSICHT
Nicht nur bei der Planung, sondern auch bei der Ausführung sind wir Ihr verlässlicher Partner und wahren Ihre Interessen. Wir erstellen Terminpläne in Abstimmung mit den ausführenden Unternehmen und fachlich Beteiligten (Statiker, Gutachter…). Regelmäßige Kontrolle sorgt dafür, dass keine Mängel entstehen. Wir überwachen die Herstellung auf Übereinstimmung mit den Plänen und Angaben.
MÄNGELBESEITIGUNG
Sollten Mängel auftreten, veranlassen wir deren Beseitigung. Wir überprüfen alle Rechnungen auf ihre Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit. Eine Freigabe der Bezahlung erfolgt erst bei korrekter Durchführung der vertraglichen vereinbarten Leistungen.
BAUHERRENVERTRETUNG
Wir sind Interessenvertreter der Bauherrschaft und sehen uns als Mediator*innen und lösungsorientierte Vermittler zwischen allen Projektbeteiligten.
FÖRDERUNGEN
Förderungen gibt es für viele verschiedene Bereiche und sind mitunter ein essenzieller Faktor für die Finanzierung. Mit unserer Beratung geben wir Ihnen eine Übersicht der Möglichkeiten. Förderanträge sollten vor Baubeginn eingebracht werden. Wir passen daher bereits die Planung entsprechend an, um für Sie das Optimum zu erreichen und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
GUTACHTEN
Wir erstellen Gutachten zur Beurteilung der wirtschaftlichen Abbruchreife und helfen bei Prüfungen nach §82b der Gewerbeordnung.